Bestimmungen für Naab und Baggerseen

Bestimmungen für Naab und Baggerseen

Stand Mai 2026
  • Die Bestimmungen auf den gedruckten, bzw. digitalen Angelkarten haben im Falle einer Abweichung grundsätzlich Vorrang und sind bindend.
  • Die Tages-, 3Tages- und Wochenkarten für Naab und Baggerseen gelten nicht für den Regen.
  • Die Fangergebnisliste (beim Kauf der Karte dabei) ist bei der Gastkartenausgabestelle abzugeben oder dem Verein zu übersenden.
  • Bei Nichtabgabe des Fangergebnisses behält sich der Verein das Recht vor, keine weiteren Gastkarten mehr auszustellen. Auch bei keinem Fang ist die Liste bitte abzugeben.
  • Erlaubt ist das Angeln mit 2 Handangeln (Jugendliche in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines gültigen Fischereischeins mit einer Handangel) mit je einem Vorfach zu angeln.
  • Der Fischereiverein Teublitz e.V. ist in keiner Weise für irgendwelche Schäden oder Unfälle haftbar zu machen.
  • Das Angeln ist von morgens 05:00 bis abends 24:00 Uhr erlaubt. Nach Beendigung des Angelns ist das Gewässer zu verlassen.
  • Es ist verboten von Brücken und Inseln zu angeln.
  • Als Schonzeiten und Schonmaße gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
    Außerdem gelten folgende Vereinsbestimmungen:
Fischart Schonmaß Schonzeit
Hecht 60 cm 01.01. bis einschließlich 15.05.
Zander 50 cm 01.01. bis einschließlich 15.05.
Karpfen 38 cm
Schleie 28 cm 01.05. bis einschließlich 30.06.
Rutte ganzjährig geschont (nur Naab)
Barbe ganzjährig geschont
Nase ganzjährig geschont
  • Am Grünwinkelsee sind Hecht und Zander ganzjährig gesperrt.
  • Am Grünwinkelsee ist das Angeln mit toten Köderfischen, Teilen von Selbigen sowie Kunstködern ganzjährig verboten.
  • In den Baggerseen ist das Angeln auf Friedfische in der Zeit vom 01.10. bis 31.12. verboten.
  • Folgende Fischarten unterliegen Fangbeschränkungen: Hecht, Zander, Karpfen, Schleie, Rutte, Salmoniden
    • Bei Entnahme von 2 Fischen, die einer Fangbeschränkung unterliegen, ist an diesem Tag das Angeln einzustellen. Davon max. 1 Raubfisch.
    • Fangbeschränkung pro Kalenderwoche: 2 Salmoniden
    • Kalenderwoche geht von Montag bis Sonntag, bzw. bei Wochenkarten die Laufzeit der Wochenkarte.
  • Das Angeln und Anfüttern mit Hunde- und Katzenfutter ist verboten.
  • Vom 1. Juni – 31. August ist das Anfüttern im Baggersee Saltendorf nicht gestattet.
  • Das Angeln mit toten Köderfischen und Teilen von Selbigen ist in der Zeit vom 01.01. bis 15.05. nicht erlaubt. Köderfische und Teile von Selbigen bis 20 cm nur mit Einfachhaken erlaubt.
  • Überspannen eines Gewässers ist verboten.
  • Schleppen und Blinkern sowie die Verwendung aller sonstiger Kunstköder sind in der Zeit vom 01.01. bis einschließlich 31.08. verboten.
  • Das Angeln auf Friedfische ist nur mit Einzelhaken erlaubt.
  • Der Abtransport lebender Fische vom Gewässer ist nicht erlaubt.
  • An allen Vereinsgewässern ist die Benutzung von Wasserfahrzeugen aller Art nicht gestattet.
  • Markierungs- und Futterruten etc. werden als normale Rute gezählt. Bojen sind verboten.
  • Im Ortsbereich Katzdorf ist das Angeln in der Naab nur vom Ufer (beidseitig) erlaubt.
  • Das Hineinschwimmen des Angelköders ist verboten.
  • Offenes Feuer ist nicht erlaubt.
  • Der Angelplatz ist auf das geringste Maß zu beschränken. Flurschäden sind zu vermeiden und können ggf. zur Anzeige gebracht werden. Jeder Angler ist für entstandene Flurschäden selbst verantwortlich.
  • In die Fangliste sind alle zur Aneignung bestimmten Fische nach ordentlicher Versorgung sofort einzutragen. Gehälterte Fische gelten als angeeignet und sind eintragungspflichtig.
  • Zuwiderhandlungen werden mit dem sofortigen Entzug der Angelerlaubnis und ohne Rückvergütung der Erlaubnisgebühren geahndet. Ferner wird der Heimatverein davon in Kenntnis gesetzt.
  • Wohnwagen sind an den Angelgewässern verboten. Wohnmobile nur als Transportmittel ohne Anbauten erlaubt.
  • Jeder Angler ist sich selbst, anderen Anglern und der Umwelt gegenüber verpflichtet, seinen Angelplatz von Müll und Fischschlachtabfällen freizuhalten.