Jetzt neu – Angelkarten für den Regen bei Ramspau auch über Hejfish online kaufen.
Hier klicken um zu unserem Gewässer zu kommen: Angelkarten für Regen bei Ramspau online kaufen
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Naab und Baggerseen |
Regen bei Ramspau |
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Naab und Baggerseen für Gäste und passive Mitglieder – Gewässerkarte Regen
Kartenpreise (gelten auch für passive Mitglieder)
Erwachsene | Jugend 1) | ||
Tageskarte 2) | 10 € | 5 € | |
3-Tageskarte | 30 € | 15 € | |
Wochenkarte | 46 € | 23 € |
1) Nur eine Rute erlaubt. Jugendliche, die einen Fischereischein besitzen können eine Erwachsenenkarte lösen. 2) Tageskarten können nur an passive Mitglieder ausgestellt werden.
Tages-/Wochenkarten gelten nur für Naab/Baggerseen oder Regen, nicht für beides.
Ausgabe von Gastkarten für den Regen bei Anglern mit Wohnsitz in Bayern nur wenn bei einem Fischerei-Verband organisiert (Mitgliedspass mit Beitragsmarke des aktuellen Jahres).
AVIA Tankstelle Bruno Ecker | Im Gewerbepark 11 | |
(Karten Naab und Baggerseen) | 93158 Teublitz | |
Tel.: 09471 991136 | ||
Landgasthof Hintermeier | Uferstraße 37 | |
(Karten Naab und Baggerseen) | 93158 Teublitz-Münchshofen | |
Tel.: 09471 99240 | ||
Sepps Angelshop | Lohstraße 23 | |
(Karten Naab und Baggerseen) | 93158 Teublitz | |
Tel.: 09471 90180 | ||
Stefan´s Anglershop | Alte Waldmünchener Str. 36 | |
(Karten für Regen) | 93059 Regensburg | |
Tel: 0941 449712 |
Wichtige Information für ausländische Gastangler
Angler mit Wohnsitz außerhalb von Deutschland müssen gemäß Art. 2 Nr. 2 AVFiG einen so genannten Jahresfischereischein besitzen. Dieser wird in der Gemeinde am Urlaubsort gegen eine Gebühr von 22,50€ für 3 Monate ausgestellt. Infos zur Stadtverwaltung Teublitz unter http://www.teublitz.de. Vorzulegen ist der Reisepass oder Personalausweis sowie ein aktuelles Passbild. Persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich. Ohne gültigen Fischereischein kann keine Angelkarte ausgestellt werden!
Folgende Regelungen gelten für unsere Gastangler und passive Mitglieder:
Das Angeln ist von 05:00 – 24:00 Uhr erlaubt. Nach Beendigung des Angelns ist das Gewässer zu verlassen. Es ist Verboten von Brücken und Inseln zu angeln.
Als Schonzeiten und Schonmaße gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Besonders zu beachten sind jedoch folgende Vereinsbestimmungen:
Fischart |
Schonmaß |
Schonzeit |
Hecht | 60 cm | 01.01. – 15.05. Im Tausendpfund ganzjährig |
Zander | 50 cm | 01.01. – 15.05. Im Tausendpfund ganzjährig |
Karpfen | 38 cm | |
Schleie | 28 cm | 01.05. – 30.06. |
Rutte | 30 cm | |
Barbe | ganzjährig | |
Nase | ganzjährig | |
Fangbeschränkung für oben genannte Fischarten: Pro Tag dürfen 2 Friedfische und ein Raubfisch dem Gewässer entnommen werden; Pro Woche dürfen 2 Salmoniden entnommen werden.
Kalenderwoche geht von Montag – Sonntag.
Vom 1. Oktober bis 31. Dezember ist das Friedfischangeln in den Baggerseen verboten.
Am Tausendpfund sind Hecht und Zander ganzjährig gesperrt.
Das Angeln und Anfüttern mit Hunde- und Katzenfutter ist verboten.
Das Angeln mit totem Köderfischen und Teilen von Selbigen ist in der Zeit vom 01.01. – 15.05. nicht erlaubt. Köderfische und Teile von Selbigen bis 20 cm nur mit Einfachhaken erlaubt.
Schleppen und blinkern sowie die Verwendung aller sonstigen Kunstköder ist in der Zeit vom 01.01. bis einschließlich 31.08. verboten.
Das Angeln auf Friedfische ist nur mit Einzelhaken erlaubt.
An allen Vereinsgewässern ist die Benutzung von Wasserfahrzeugen aller Art nicht gestattet.
Markierungs- und Futterruten, etc.. zählen als normale Rute. Bojen sind verboten.
Das Hineinschwimmen des Köders ist verboten.
Jungfischer mit Jugendfischereischein dürfen nur mit einer Rute in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins angeln.
Offenes Feuer ist nicht erlaubt.
Wohnwagen sind an den Angelgewässern verboten. Wohnmobile nur als Transportmittel ohne Anbauten erlaubt.
In die Fangliste sind alle zur Aneignung bestimmten Fische nach ordentlicher Versorgung sofort einzutragen. Gehälterte Fische gelten als angeeignet und sind eintragungspflichtig.
Zuwiederhandlungen werden mit dem sofortigen Entzug der Angelerlaubnis und ohne Rückvergütung der Erlaubnisgebühren geahndet. Ferner wird der Heimatverein davon in Kenntnis gesetzt.
Jeder Angler ist sich selbst, anderen Anglern und der Umwelt gegenüber verpflichtet seinen Angelplatz von Müll und Fischschlachtabfällen frei zu halten.
Haus Gisela |
Martin und Gisela Roidl Brunnenstraße 26 93158 Teublitz-Münchshofen Tel: 09471 97298 |
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Landgasthof Hintermeier |
Georg Hintermeier Uferstraße 37 93158 Teublitz-Münchshofen Tel: 09471 99240 Fax: 09471 992499 |
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Pension Koiserhof |
Hans Pirkenseer Kuntsdorf 2 93158 Teublitz-Kuntsdorf Tel: 09471 90787 Fax: 09471 954368 |
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Greinhof |
Familie Lautenschlager Greinhof 93133 Burglengenfeld Tel: 09471 7253 Fax: 09471 5990 |
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naabtaltipp.de – Ferienwohnung Lehmer |
Familie Reinhold Lehmer Otto-Hahn-Straße 12 93158 Teublitz Tel: 09471 90877 Fax: 09471 90877 |
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Ferienhaus Bauer – Katzdorf | Angelika Bauer Schwandorfer Str. 7 93158 Teublitz – KatzdorfTel.: 09471 / 97271 |
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